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Falschparker auf Privatgrund: Was ist erlaubt?

Wer auf seinem Privatgrundstück Falschparker abschleppen lassen will, muss einige Regeln beachten. Wir klären auf.

Ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Sie haben das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen – wenn Sie ein paar Regeln beachten.

Voraussetzung: Eindeutige Beschilderung

Der Privatcharakter des Parkplatzes muss eindeutig erkennbar sein („Privatparkplatz – Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt").

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich der Falschparker. Bei seriösen Anbietern (wie AMA Abschleppdienst) wird direkt mit dem Falschparker abgerechnet – Sie als Auftraggeber zahlen nichts.

Wichtige Schritte

  1. Foto vom Falschparker mit Kennzeichen und Standort machen.
  2. Abschleppdienst beauftragen.
  3. Bei Bedarf Polizei hinzuziehen.

Kann der Falschparker sich wehren?

Bei korrekter Beschilderung und sachgerechtem Abschleppen hat der Falschparker keine Chance auf Erstattung. Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit – sofortiges Abschleppen ist erlaubt, wenn der Parkplatz blockiert wird.

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