Ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Sie haben das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen – wenn Sie ein paar Regeln beachten.
Voraussetzung: Eindeutige Beschilderung
Der Privatcharakter des Parkplatzes muss eindeutig erkennbar sein („Privatparkplatz – Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt").
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich der Falschparker. Bei seriösen Anbietern (wie AMA Abschleppdienst) wird direkt mit dem Falschparker abgerechnet – Sie als Auftraggeber zahlen nichts.
Wichtige Schritte
- Foto vom Falschparker mit Kennzeichen und Standort machen.
- Abschleppdienst beauftragen.
- Bei Bedarf Polizei hinzuziehen.
Kann der Falschparker sich wehren?
Bei korrekter Beschilderung und sachgerechtem Abschleppen hat der Falschparker keine Chance auf Erstattung. Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit – sofortiges Abschleppen ist erlaubt, wenn der Parkplatz blockiert wird.